Die CDU und FDP Koalition in NRW schafft Klarheit bei Straßenausbaubeiträgen

Zur Zeit wird viel und zu Recht über zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürgerinnen und Bürger diskutiert. Die NRW Koalition wird daher vorhandene Möglichkeiten für Entlastungen nutzen....

Die  CDU und FDP Koalition in NRW erläutert Folgendes:
 
Bereits am 1. Januar 2020 hatten wir das 51 Jahre lang unveränderte Kommunalabgabengesetz (KAG) durch ein landeseigenes Förderprogramm bürgerfreundlich ausgestaltet.
Neben Informationspflichten der Städte und Gemeinden, haben Härtefallregelungen, voraussetzungslose Ratenzahlungen, insbesondere aber die hälftige Übernahme der fälligen Straßenausbaubeiträge durch unser Förderprogramm bereits zu einer erheblichen Entlastung der Anlieger geführt.
Entgegen den, insbesondere von der SPD geäußerten Erwartungen, waren die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mehr aus ausreichend. Mit einem Mittelabfluss von 11 Mio. Euro nach 1 1/2 Jahren Laufzeit hat sich jetzt ein Spielraum ergeben, den wir nutzen wollen.
Durch intensive und gute Zusammenarbeit von CDU und FDP mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Finanzminister Lutz Lienenkämper konnten wir eine Lösung finden, die durch Änderung des Förderprogramms unmittelbare Wirkung zeigen wird.
 
❗️Daher werden CDU und FDP in der kommenden Plenarsitzung einen gemeinsamen Antrag einbringen und beschließen, die Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, vollständig zu übernehmen und so zu einer 100-Prozent-Entlastung der Anlieger zu kommen.❗️
 
Einzige Voraussetzung für die zukünftige Förderung: ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept. Nichts Neues, denn das war auch bisher Voraussetzung für eine Förderung.
Aber auch den Anliegern in Kommunen, die noch nicht über ein solches Konzept verfügen, geben wir Planungssicherheit. Wir werden so rasch als möglich, spätestens bis zum 30. Juni, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann.

 

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