Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr

In der ersten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr am 18. Januar 2021 wurden im Wesentlichen 3 Vorhaben besprochen, die für die Rösrather Stadtentwicklung von Bedeutung sein werden...


Wichtig für die Rösrather Innenstadt war die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses anstelle der derzeitigen Bauruinen und der alten Imbissbude auf dem Grundstück zwischen der „Bitze“ und der „Hauptstraße 11-13“. Hier wurden seit fast 10 Jahren von Seiten der Investoren völlig überdimensionierte Bebauungsideen an die Stadt herangetragen, die regelmäßig abgelehnt werden mussten. Aktuell stand nun eine deutlich reduzierte Planung zur Debatte, die sich mit 22 Wohneinheiten, einer Tiefgarage und einem Geschäftsraum von 800 qm in die umgebende Bebauung einfügt. Daher wurde dieser Bauvoranfrage zugestimmt, allerdings nicht ohne der Bauherrin mit auf den Weg zu geben, dass die optische/naturnahe Einbindung der Fassadenfläche zur „Bitze“ noch deutlich aufgewertet werden müsse. Zudem soll der konkrete Bauplan nach Fertigstellung nochmals dem Ausschuss vorgelegt werden.

Bereits zum Ende der vergangenen Ratsperiode heftig umstritten war die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage und aufstehend 3 Mehrfamilienhäusern sowie 3 Reihenhäusern auf dem Grundstück Oberlüghausen 12, 12a und 14. Zwar hatte der Bauherr gegenüber der letztjährigen Planung sein Vorhaben geringfügig reduziert, aber immer noch plant er eine Tiefgarage und eine maximale Grundstücksausnutzung mit Wohngebäuden, wie sie eher für innerstädtische Wohnlagen typisch scheint, nicht jedoch für eine ländlich-dörfliche Bebauung. Der Ausschuss beschloss im Ergebnis die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Einbeziehung auch benachbarter bebaubarer Grundstücksflächen, um im Rahmen einer breiten Diskussion zu einer klaren Gesamtplanung zu kommen.

 

Einstimmig abgelehnt wurde schließlich die Planung zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 16 Wohneinheiten und 27 Stellplätzen auf dem Grundstück Tannenweg 1-3. Dort wurde vom Bauherrn zur Maximierung der Baufläche sogar noch eine Überschreitung der Vorgaben des Bebauungsplanes gefordert. Dass dies keine „maßvolle“ bauliche Fortentwicklung darstellt, auf die alle im Rat vertretenen Parteien Wert legen, wurde ohne Gegenmeinung festgestellt.


Text: Marc Schönberger

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